Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen
Andy Pfaus
Wangener Str. 14
88267 Vogt
Tel.: +49 (0) 1520 – 591 6045
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(im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und den Kunden (im Folgenden geschlechtsneutral „Auftraggeber“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt) des Auftragnehmers, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation i.S.d. § 312j Abs. 5 S. 1 BGB geschlossen werden.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Demgegenüber ist Unternehmer gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat.
1.4. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Auftraggeber in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt. Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge werden, sofern im Einzelfall keine individuellen Regelungen getroffen werden, durch die vorliegenden AGB ergänzt.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Partnerrückführung (nachfolgend „Leistungen“ genannt).
2.2. Die Verantwortung für die Projektsteuerung und den Projekterfolg liegt beim Auftraggeber.
2.3. Bei den Leistungen des Auftragnehmers handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
3. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers
3.1. Im Rahmen der Beauftragung erbringt der Auftragnehmer nach den Anweisungen des Auftraggebers sowie in Abstimmung mit diesem beratende und unterstützende Leistungen. Die Leistungen umfassen insbesondere:
• Unterstützung bei partnerschaftlichen Problemen in Form von Bewusstseinsmodellierung durch Energetik und Telepathie;
• Überwindung von psychischen Blockaden, Ängsten, negativen Denk- und Verhaltensmustern oder Beeinflussungen Dritter;
• Weiterhabe von Verhaltensregeln zur bestmöglichen Fehlerminimierung und -vermeidung.
3.2. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich ausschließlich aus dem Inhalt seines verbindlichen Angebots unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
3.3. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Auftraggeber abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.
3.4. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Auftragnehmer aber nicht. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass sich beim Auftraggeber ein bestimmter Erfolg einstellt oder dass der Auftraggeber ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Auftraggebers abhängig, auf den der Auftragnehmer keinen Einfluss hat. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.
3.5. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3.6. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die von ihm vertraglich geschuldeten Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Auftragnehmer darf sich zur Erfüllung des Vertrags eines oder mehrerer Erfüllungsgehilfen bedienen. Der Auftragnehmer hat die Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen und anzuleiten sowie zu überwachen. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllungsgehilfen in vollem Umfang nach § 278 BGB. Der Auftragnehmer hat die Erfüllungsgehilfen auch auf ihre Pflichten nach dieser vertraglichen Vereinbarung zu verpflichten sowie ggfs. für die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Wahrung des Datengeheimnisses durch jeden Erfüllungsgehilfen und Übermittlung dieser Erklärung an den Auftraggeber zu sorgen. Gegenüber den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers ist dieser allein weisungsbefugt, soweit nicht gesetzliche Weisungsrechte des Auftraggebers bestehen.
3.7. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen und nicht berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten.
4. Vertragsschluss über die Vorabanalyse und Leistungen
4.1. Der Auftraggeber kann über das auf der Website des Auftragnehmers integrierte Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots für eine Vorabanalyse an den Auftragnehmer richten. Der Auftraggeber kann eine Anfrage nur durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen des Online-Kontaktformulars und anschließendem Anklicken der Checkbox Datenschutz („Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vorabanalyse elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine diesbezüglich erteilte Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@dein-expartner.com widerrufen.“) sowie des Buttons „Absenden“ stellen. Die erforderlichen personenbezogenen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske, die für die unverbindliche Anfrage einer Vorabanalyse verwendet wird. Vor Absenden seiner Anfrage kann der Auftraggeber seine gemachten Eingaben jederzeit über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen einsehen und ändern.
4.2. Der Auftragnehmer lässt dem Auftraggeber auf dessen Anfrage hin in Textform (per E-Mail) ein verbindliches Angebot für eine Vorabanalyse seines Begehrens zukommen.
4.3. Dieses Angebot kann der Auftraggeber durch eine gegenüber dem Auftragnehmer abzugebende Annahmeerklärung durch Zahlung der vom Auftragnehmer angebotenen Vergütung für die Vorabanalyse innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Auftraggebers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.
4.4. Nachdem der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers angenommen und der Auftragnehmer die Vorabanalyse erfolgreich abgeschlossen hat, lässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Textform (per E-Mail) ein verbindliches Angebot für die Leistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe der Ziffer 3. dieser AGB zukommen.
4.5. Dieses Angebot kann der Auftraggeber durch Zahlung der vom Auftragnehmer angebotenen Vergütung für die Leistungen innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen. Im Übrigen gilt Ziffer 4.3. entsprechend.
4.6. Der Auftragnehmer speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Auftraggeber nach Absendung von dessen jeweiliger Beauftragung in Textform (per E-Mail) zu.
4.7. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
4.8. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
4.9. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Anfrage auf Abgabe eines Angebots für eine Vorabanalyse angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Auftragnehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer oder von diesem mit der Anfragenabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
5. Widerrufsrecht
5.1. Als Verbraucher steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.
5.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, dieser erst mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und dieser gleichzeitig die Kenntnis darüber bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert. Die zu erbringende Zustimmungserklärung lautet: „Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Ferner ist mir bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer mein Widerrufsrecht verliere.“
5.3. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Andy Pfaus, Wangener Str. 14, 88267 Vogt, Deutschland, E-Mail: info@dein-expartner.com, Telefon: +49 (0) 1520 – 591 6045) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Andy Pfaus
Wangener Str. 14
88267 Vogt
Deutschland
E-Mail: info@dein-expartner.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_________________________________________________________________
Bestellt am (*)_____________ / erhalten am (*) ______________
____________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s)
____________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
____________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
________________
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungsleistungen unterstützen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Auftraggeber die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erforderlich und allgemein üblich sind, und dem Auftragnehmer insbesondere
• alle erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen;
sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Auftragnehmers zugeordnet wurden.
6.2. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
6.3. Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert der Auftragnehmer diese Leistungen beim Auftraggeber mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Schriftform an. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform auf aus seiner Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.
6.4. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.
6.5. Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Auftraggeber die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Auftragnehmers hat, ist der Auftragnehmer von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen des Auftragnehmers verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Dem Auftragnehmer entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Auftragnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1. Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand vergütet. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise. Die angegebene Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Bruttopreis inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2. Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Erbringung der Arbeitsleistung und der Einräumung der Rechte gem. Ziffer 44 dieses Vertrags, abgegolten.
7.3. Der Auftragnehmer ist zu monatlicher Rechnungslegung unter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten verpflichtet.
7.4. Die Vergütung ist über die Zahlungsart „Vorauskasse per Banküberweisung“ zu zahlen. Die Zahlung der Vergütung ist sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Der Beginn der Leistung erfolgt nach Zahlungseingang.
7.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
8. Rechteeinräumung
8.1. „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen und Entwürfe.
8.2. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt von deren Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten, insbesondere zu deren Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentum an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Kann an Arbeitsergebnissen ein Eigentumsrecht begründet und übertragen werden, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber dieses ebenfalls im Zeitpunkt von dessen Entstehung ein.
9. Haftung
9.1. Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
9.3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
9.4. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss. Er endet, wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.
10.2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
10.3 Eine Kündigung muss in Schrift- oder Textform (E-Mail oder ein mit der Post versandter Brief) erfolgen.
10.4 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch den Auftragnehmer schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Auftraggeber nutzbar sind.
10.5. Der Auftragnehmer hat ihm überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen.
11. Datenschutz
11.1. Der Auftragnehmer erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers beachtet der Auftragnehmer die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der sich im Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
11.2. Der Auftraggeber erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
11.3. Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
11.4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).
12. Geheimhaltung
12.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Daten und Unterlagen ausschließlich für die Erbringung der Leistungen zu verwenden. Die Nutzung für andere Aufträge bedarf jeweils der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
12.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen bekannt werdenden Vorgänge Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zum Stillschweigen erstreckt sich auf alle Mitarbeiter des Auftragnehmers. Die Bestimmung der Ziffer 65 Satz 2 hat der Auftragnehmer durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen, die ihm überlassenen Daten und Unterlagen ausschließlich für die Erbringung der Leistungen zu verwenden.
13. Höhere Gewalt
13.1. Der Auftragnehmer ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
13.2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streik, Unruhen, Enteignungen, Verfügungen von höherer Hand, Pandemien, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
13.3. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in geeigneter Form in Kenntnis setzen.
14. Alternative Streitbeilegung
14.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
14.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle / Universalschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.
15. Änderungsvorbehalt der AGB
15.1. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.
15.2. Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
• soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
• soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
• soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
• wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist; oder
• wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber.
15.3. Das Kündigungsrecht des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
16.2. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Vogt.
Stand: 14.06.2021